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Ehebescheinigungen


Standesamtliche Trauung in Ihrer Botschaft


 

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Verlobung!

Laut Gesetz müssen verlobte Paare ihre Trauung mindestens 21 Tage yuvor anmelden. Sollte ws dieser Zeit zu keinen Einwand kommen, kann die Trauung in der Botschaft stattfinden.

Wenn Sie Ihre standesamtliche Trauung in der Botschaft feiern möchten,

  • teilen Sie Ihrer Botschaft bitte mindestens zwei Monate im Voraus Ihren bevorzugten standesamtlichen Trauungstag mit:
  • Antragsformular >> hier <<  herunterladen

 


BENUTZEN SIE FÜR ALLE UNTENSTEHENDEN DIENSTLEISTUNGEN FOLGENDES ANTRAGSFORMULAR: >> hier << 


 


Heiratsurkunde


Die Heiratsurkunde ist das offizielle Dokument, aus dem hervorgeht, dass ein Paar legal verheiratet ist. Sie erhalten eine Heiratsurkunde, wenn Sie Ihre standesamtliche Trauung in der Botschaft feiern möchten. 

Wenn Sie Ihre Heiratsurkunde im Ausland verwenden möchten, bitte: 

  •    Stellen Sie Ihren Antrag über IREMBO:

https://irembo.gov.rw/home/citizen/all_services

  •  ODER fordern Sie ein Original bei MINALOC an

Lassen Sie das Originaldokument mit dem Notar von MINIJUST und MINAFFET vorlegalisieren. 

Senden Sie das gestempelte Original zusammen mit dem Antragsformular zur endgültigen Legalisierung an die Botschaft.


Eheregistrierung


Um Ihre Ehe in Ruanda zu registrieren:

  • laden Sie bitte das Antragsformular >>hier<<  runter und senden Sie es uns dieses zu
  • mit der übersetzten Original-Heiratsurkunde, die vom Bundesverwaltungsamt vorlegalisiert ist, zu

Ledigkeitsbescheinigung


Dieses Zertifikat ist das offizielle Dokument, das erklärt, dass eine Person ledig ist. Es kann verwendet werden, um Dienstleistungen wie legale Heiratsregistrierung, Bankdarlehen, Versicherung usw. zu beantragen.

Wenn Sie Ihre Ledigkeitsbescheinigung erhalten möchten: 

  •    Stellen Sie ihren Antrag über IREMBO:

https://irembo.gov.rw/home/citizen/all_services

  •  ODER fordern Sie ein Original bei MINALOC an.

Lassen Sie das Originaldokument mit dem Notar von MINIJUST und MINAFFET vorlegalisieren. 

Senden Sie das gestempelte Original zusammen mit dem Antragsformular zur endgültigen Legalisierung an die Botschaft.

 


Ehefähigkeitszeugnis 


Alle Personen, die nicht in ihrem Wohnsitzland registriert sind, aber dort heiraten, benötigen eine Bescheinigung, die die Ehe nicht behindert, aus der hervorgeht, dass sie rechtlich befugt sind zu heiraten. 

Laden Sie bitte das Antragsformular    >>hier<<   runter und senden Sie es uns ausgefüllt zu.

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