Konsularische Service Details

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Identitätsbezogene Bescheiningungen


Allgemeine Information für alle Anträge


Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit der Republik Rwanda (MINAFFET) hat in Zusammenarbeit mit Irembo seit dem 5. Juni 2024 einen digitalisierten Prozess zur Legalisierung öffentlicher Dokumente durch elektronische Apostillen (E-Apostillen) eingeführt.

Ruandische Dokumente, die für den Einsatz im Ausland bestimmt sind, werden digital verarbeitet und sind über die Online-Plattform Irembo irembo.gov.rw zugänglich. Im Ausland apostillierte Dokumente können direkt in Ruanda verwendet werden.


Geburtsurkunde

Mit diesem Service können Ruander online eine Geburtsurkunde zur Verwendung im Ausland beantragen. Klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

  https://irembo.gov.rw/home/citizen/all_services


Geburtsregistrierung

Für die Geburtsurkunde Ihres Kindes in Ruanda:

BITTE BEWERBEN SIE SICH ÜBER: https://irembo.gov.rw/home/citizen/all_services


Bescheinigung über die vollständige Identität

Mit diesem Service können Ruander ein Zertifikat der vollständigen Identität beantragen. Es kann als eines der unterstützenden Dokumente für die Beantragung von Services dienen, wie z. B. für die Registrierung für nationale Grundschul- und Sekundarschulprüfungen, militärische Registrierung/Rekrutierung, Visumsantrag usw.

BITTE BEWERBEN SIE SICH ÜBER: https://irembo.gov.rw/home/citizen/all_services


Polizeiliches Führungszeugnis 

Dieser Service ermöglicht es Ruandern und Ausländern, die in Ruanda leben/gelebt haben, ein Führungszeugnis zu beantragen. Dieses Zeugnis ist 6 Monate gültig.

BITTE BEWERBEN SIE SICH ÜBER: https://irembo.gov.rw/home/citizen/all_services


Lebensbescheinigung

Dieses Zertifikat bescheinigt, dass die Person am Leben ist.

BITTE BEWERBEN SIE SICH ÜBER: https://irembo.gov.rw/home/citizen/all_services


Sterbeurkunde

Um den Tod einer Person in Ruanda zu registrieren, reichen Sie den Antrag bitte über irembo.gov.rw/home/citizen/all_services ein.

Bitte beachten Sie, dass eine übersetzte Original-Sterbeurkunde erforderlich ist, die vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt wurde (www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html).

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