Konsularische Service Details
Rückkehr in die Heimat und Umzugsbescheinigungen
Um eine Steuerbefreiung für persönliches Umzugsgut für ruandische Staatsangehörige, die dauerhaft aus dem Ausland nach Ruanda zurückkehren, zu beantragen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
Nach erfolgreicher Einreichung Ihres Antrags wird die Botschaft der Republik Ruanda in Deutschland Ihren Antrag prüfen. Erfüllt Ihr Antrag die Voraussetzungen, stellt die Botschaft ein Empfehlungsschreiben an den Commissioner General der Rwanda Revenue Authority (RRA) aus. Darin wird empfohlen, Ihnen bei Ihrer dauerhaften Rückkehr nach Ruanda eine Steuerbefreiung für Ihr persönliches Umzugsgut zu gewähren.